Worum geht's bei "Ehrenamt stärken"?
Ehrenamtliches Engagement und eine aktive Vereinsstruktur sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar.
Für Vereine, Verbände oder Initiativen wird es allerdings immer schwieriger,
Ehrenamtliche zu finden und diese auch zu halten und Vereinsarbeit attraktiv zu gestalten.
Das Ziel dieser Runde ist es,
in den Austausch mit anderen Engagierten aus der Gemeinde Gleichen zu kommen,
vom Wissen aller Teilnehmenden zu profitieren,
neue Kontakte zu knüpfen und Ideen für die zukünftigen Vorhaben,
Kooperationen und Vernetzung zu entwickeln.
3 Zentrale wiederkehrende Themen sind:
- Wie kann das Ehrenamt attraktiver gestaltet und der Nachwuchs gefördert werden?
- Wo können Informationen und Ressourcen gebündelt werden?
- Welche Kooperationen und Vernetzungen ergeben sich?
Downloads - Die Ecke zum Herunterladen von Infos
Hier finden Sie/ findet ihr den Bericht der ersten offiziellen Veranstaltung am 03.11.2023 im Schuppen in Gelliehausen
Hier finden Sie/ findet ihr die Ergebnisdokumentation der Veranstaltungam 03.11.2023.
Vergünstigungen Ehrenamtskarte
Terminliste:
- 1. Veranstaltung im Schuppen in Gelliehausen war am 03.11.2023, hierzu liegen Ausarbeitungen vor
- 2. Veranstaltung im Schuppen in Gelliehausen war am 12.04.2024, hierzu wird es bald die erste Esgebnisdokumentation geben.
Weitere Infos zum Thema: Ehrenamt
Download Broschüre: Gesetzliche Grundlagen in der Jugendarbeit
Link zum Heft
Unter diesem Link findet ihr ein Heft (2016),
dass ihr euch kostenlos downloaden könnt.
Quelle: Die Reihe »Materialien für Jugendarbeit und Jugendpolitik« wird herausgegeben vom Landesjugendring Niedersachsen e.V., Zeißstraße 13, 30519 Hannover, fon: 0511.519450, E-Mail: info@ljr.de, web: www.ljr.de
Stand der Gesetzestexte: Dez. 2015
Hier für euch das Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung und Bedienung .......................3
II. Gesetzliche Grundlage der Jugendarbeit in Niedersachsen...........4
1. Das SGB VIII und seine Ausführungen als gesetzliches Kernstück der Jugendarbeit............... 4
2. §1 SGB VIII: Generalklausel und Interpretationsleitlinie .................................................. 4
3. Jugendarbeit: Pflichtleistung, Bildungsfunktion, Interessenvertretung.................. 5
4. »Träger der Jugendhilfe«: Pluralität, keine einseitige staatliche Angelegenheit................7
5. Freie Träger der Jugendhilfe .......................................7
6. Örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe ............7
7. Zweigliedrigkeit des Jugendamts...............................7
8. Der Jugendhilfeausschusses (JHA) .......................... 8
9. Überörtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe .............................................................. 9
10. Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA)................ 9
11. Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe ............................................................. 9
12. Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers .............................................10
13. Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit............................................................ 11
14. Funktionsschutz der freien Jugendhilfe .................. 11
15. Schutzauftrag und Kindeswohlgefährdung: §8a....................................... 11
16. Tätigkeitausschluss vorbestrafter Personen: §72a ............................................................12
17. Literaturquellen.............................................................12
III. Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit................................13
1. Ehrenamt im SGB VIII................................................... 13
2. Bundeseinheitliche Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Niedersachsen (Juleica)........ 13
3. Maßnahme zur Förderung von freiwilligem Engagement im Schulzeugnis.................................... 13
4. Sonderurlaub & Arbeitsbefreiung.............................14
5. Bildungsurlaub...............................................................16
IV. Förderung der Jugendarbeit in Niedersachsen....................................17
1. Die Grundlage der Förderung im SGB VIII .............. 17
2. Das Jugendförderungsgesetz (JFG) ......................20
3. Andere Förder- und Impulsprogramme..................20
4. Die Förderung der Jugendsozialarbeit....................21
5. Förderprogramme im Rahmen der Jugendsozialarbeit.......................................................21
6. Weitere ausgewählte Förderprogramme in der Jugendarbeit......................................................21
7. Literaturquellen und weiterführende Literatur....22
V. Jugendarbeit an Ganztagsschulen ..........23
1. Schulkooperationen in Niedersachsen: rechtliche Grundlagen ................................................23
2. Kooperationsvertragsformen ..................................24
3. Literaturquellen............................................................24
VI. Jugendschutz .........................................25
1. Erzieherischer Jugendschutz ...................................25
2. Gesetzlicher Jugendschutz.......................................25
3. Nichtraucherschutzgesetz (NiRSG).........................25
4. Weitere gesetzliche Jugendschutzregelungen ....25
5. Mehr Infos .....................................................................25
VII. Sonstige Rechtsgrundlagen ...................26
1. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im NKomVG....................................................................26
2. Urheberrecht und GEMA............................................26
3. Presserechtliche Bestimmungen .............................27
4. Steuerrecht....................................................................28
5. Künstlersozialkasse ....................................................29
6. Versicherung.................................................................29
7. Reiserecht......................................................................30
8. Literaturangaben.......................................................... 31
Vergünstigungen der Ehrenamtskarte in Gleichen
Als ein Wunsch an die Gemeinde wurde geäußert,
zu erfahren, in wie fern es direkt in der Gemeinde Gleichen
Vergünstigungen in Bezug auf die Ehrenamtskarte gibt.
Eine gesammelte Liste
für alle Gemeinden im Landkreis Göttingen
findet sich als PDF in DIESEM LINK.
Für Gleichen steht folgendes in der Datei:
"Gemeinde Gleichen
Waldbühne Bremke e.V.
Telefon 05592/800
E-Mail: info@waldbuehne-in-bremke.de
Internet: http://www.waldbuehne-in-bremke.de/
Haspel 16 37130 Gleichen
Freier Eintritt
Sie erhalten freien Eintritt zu Veranstaltungen,
die auf der Waldbühne Bremke stattfinden.
Kulturverein Rittmarshausen e.V. Gemeinde Gleichen
Telefon 0172 – 934 15 31
E-Mail: info[at]kulturohnegleichen.de
Internet: https://kulturohnegleichen.de/
Obere Str. 16 37130 Gleichen
Vergünstigter Eintritt
Sie erhalten einen vergünstigten Eintritt
zu den Veranstaltungen des Kulturvereins Rittmarshausen"