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Jugendschutz im Alltag
 Eltern – Info

 

… ein Sekt zum Anstoßen, ein Wein zum Essen, ein Bier nach Feierabend…

Das kennen Sie bestimmt. Alkohol gehört in unserer Gesellschaft zum Alltag. Große gesellschaftliche Anlässe werden (fast) immer von einem Sektempfang begleitet und auch in der Familie werden wichtige Ereignisse oft mit Alkohol „betont“. Da darf auch ein junger Mensch (unter 16 Jahren) ein Glas, eine Flasche zum Probieren konsumieren.

Aber gerade jetzt in der vorweihnachtlichen Zeit wo auf  den Weihnachtsmärkten, bei den Adventsfeiern  der Glühwein und der Punsch locken, gilt zu bedenken…

Je früher ein Kind zu einem Suchtmittel greift, desto höher ist das Risiko einer Schädigung und bei regelmäßigem Konsum einer Abhängigkeit!

Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und schauen Sie hin!

Damit lassen sich zwar Konflikte mit Ihrer Tochter, Ihrem Sohn  nicht immer vermeiden, aber es wird deutlich, welches Verhalten Sie nicht akzeptieren. Kinder und Jugendliche sind es wert, sich mit  ihnen auseinander zu setzen und sich der Verantwortung ihnen gegenüber zu stellen.

Machen Sie Ärger, wenn Alkohol an Minderjährige verkauft wird!

Sprechen Sie den Wirt, Standbetreiber an! Das Jugendschutzgesetz alleine nützt wenig. Wichtig ist die soziale Kontrolle durch Erwachsene und die Einhaltung der Vorschriften beim Ausschank und Verkauf. UND - informieren Sie bei Verstößen das zuständige Jugendamt und/oder die Polizei.

Übrigens, in jeder Gaststätte, bei jedem Fest muss ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, das bei gleicher Menge billiger ist als das billigste alkoholhaltige Getränk!

Hier gibt ́s null Diskussion!

Glühweintrinkende Vierzehn-/Fünfzehnjährige? Hier besteht schon ein erhebliches gesundheitliches Risiko. Eltern müssen deutliche Verbote aussprechen und die Einhaltung durchsetzen.

Diskutieren Sie offen mit Kindern und Jugendlichen und informieren Sie sachlich! Damit erhalten Kinder und Jugendliche Orientierung und gefährlichen Entwicklungen kann gegengesteuert werden.

 

 

Infos zu Alkohol erhalten Sie im Internet u.a. unter: www.elterninfo-alkohol.de

Bei konkreten Fragen zum Jugendschutz wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendbüro:

Diana Schmidt und Johanna Gerhardy, Kinder- und Jugendbüro Gleichen, 05592 501 -15/ -16, jugendbuero(ett)gleichen(punkt)de

oder an Jugendamt des Landkreises Göttingen, Helga Steininger, Erzieherischer Jugendschutz, 0551 525 2110, steininger(ett)landkreisgoettingen(punkt)de  

 

Kontakt: Bürotelefon 05592 501 -15/-16, Diensthandy: 0160 429 4242, E-Mail: jugendbuero(ett)gleichen(punkt)de, Waldstr.7 37130 Gleichen